Im Februar 2008 waren sie überall in den Nachrichten: kleine Drohnen, die der sächsischen Polizei zur Überwachung von Fußballstadien zur Verfügung stehen sollten. Die Reporter nannten sie liebevoll „das fliegende Auge“. Man konnte sich über den wachsenden Überwachungsstaat aufregen oder selbst etwas tun. Ich habe mir damals überlegt, so ein Ding einfach selbst zu bauen. Hier ist die Geschichte und dazu das, was du 2026 wissen musst, bevor du eine Drohne in die Luft bringst.
Das Wichtigste in Kürze
- 2008 testete Sachsens Polizei einen Quadrokopter vom Typ md4-200 des Herstellers Microdrones.
- Selbstbau-Kopter waren damals ein echtes Bastelprojekt, heute sind Drohnen ein Massenprodukt.
- In der EU gelten seit dem 31. Dezember 2020 einheitliche Regeln mit den Kategorien offen, speziell und zulassungspflichtig.
- In Deutschland brauchst du je nach Drohne eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, einen EU-Kompetenznachweis und immer eine Haftpflichtversicherung.
Das „fliegende Auge“ von 2008
Heise berichtete damals über das kleine Fluggerät und nannte einen Preis von rund 65.000 Euro. Dabei handelte es sich um einen Quadrokopter vom Typ md4-200 des Herstellers Microdrones mit Videokamera. Laut den damaligen Berichten ging er Mitte Februar 2008 an die sächsische Landespolizei. Er gehörte zu einem Maßnahmenpaket gegen Gewalt rund um Fußballspiele, das Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo im Januar vorgestellt hatte. Die Drohne sollte über Tribünen fliegen und Gewalttäter identifizieren.
Die Herstellerangaben klingen aus heutiger Sicht bescheiden: rund 500 Meter Reichweite und bis zu 20 Minuten Flugzeit. Für das Grundmodell war in anderen Berichten von etwa 10.000 Euro die Rede, je nach Ausstattung.
Ich war damals ziemlich spöttisch: Das Gerät sei ja soo unheimlich komplex und habe soo viele Testphasen durchlaufen müssen, damit der Preis gerechtfertigt ist. Vermutlich waren das Teuerste an der ganzen Maschine die Optik, die Arbeitszeit und der Verwaltungsaufwand. Der große Abstand zwischen Grundpreis und Gesamtpreis passt jedenfalls ganz gut zu dieser Vermutung.
Mein Plan: selber bauen
Also: Warum nicht einfach so etwas selbst bauen? Selber bauen statt kaufen hatte bei mir ohnehin Tradition, siehe meine WLAN-Antenne aus der Sat-Schüssel. Einen kleinen Vorgeschmack auf das, was kommen sollte, gab es damals schon als Foto. Das ganze Projekt war mit etwa 700 bis 800 Euro veranschlagt und ließ sich auf meiner Projektseite Mikrokopter weiterverfolgen.
Gewartet wurde zu dem Zeitpunkt noch auf einen neuen Lötkolben. Danach sollte es an die Controller und das Herzstück gehen. Und eine Videobrille war im Preis noch nicht enthalten, das Ding sollte ja erst mal fliegen.
Wie ein Quadrokopter funktioniert
Ein Quadrokopter hat vier Propeller, von denen sich jeweils zwei gegenüberliegende im und zwei gegen den Uhrzeigersinn drehen. So heben sich die Drehmomente auf. Gesteuert wird ausschließlich über die Drehzahl der einzelnen Motoren:
- Steigen und Sinken: alle Motoren schneller oder langsamer
- Vorwärts, rückwärts, seitwärts: die Motoren auf einer Seite schneller als auf der anderen, der Kopter kippt und fliegt in diese Richtung
- Drehen um die Hochachse: die beiden rechtsdrehenden Motoren schneller als die linksdrehenden oder umgekehrt
Ohne Elektronik geht das nicht. Ein Flugcontroller misst mit Kreiseln und Beschleunigungssensoren hunderte Male pro Sekunde die Lage und regelt die Motoren nach. 2008 war genau das die große Herausforderung für Bastler. Heute steckt diese Technik in jeder Spielzeugdrohne.
Was ist daraus geworden?
Die Entwicklung seit 2008 ist enorm. Aus dem Bastelprojekt für Nerds wurde ein Massenprodukt. Drohnen mit stabilisierter 4K-Kamera, GPS und automatischer Rückkehr gibt es heute im Elektronikmarkt. Zwei Jahre nach meinem Projekt kam mit der AR.Drone fürs iPhone einer der ersten Quadrokopter für jedermann auf den Markt.
Das Projekt MikroKopter, das Holger Buss und Ingo Busker 2006 gestartet hatten, war damals eine wichtige Anlaufstelle für Selbstbauer in Deutschland. Inzwischen ist davon nicht mehr viel übrig: Seit September 2024 verkauft der Hersteller HiSystems Restbestände ab, Reparaturen und technischen Support gibt es nicht mehr.
Und die Polizei? Drohnen gehören heute bei vielen Polizeien in Deutschland zur normalen Ausstattung, etwa zur Dokumentation von Unfällen, bei der Suche nach Vermissten oder bei Großlagen. Die Diskussion um Überwachung und Datenschutz ist dabei geblieben, ähnlich wie wenige Monate später beim Google-Street-View-Auto in Chemnitz.
Drohne fliegen 2026: die Regeln
Wer heute eine Drohne fliegt, ob gekauft oder selbst gebaut, bewegt sich in einem klar geregelten Rahmen. Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die seit dem 31. Dezember 2020 gilt. Sie unterscheidet drei Kategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobbypiloten ist fast immer die offene Kategorie relevant.
Die offene Kategorie
Hier gilt unter anderem: Startgewicht unter 25 Kilogramm, maximal 120 Meter Flughöhe über Grund, die Drohne bleibt immer in direkter Sichtweite, und über Menschenansammlungen wird nicht geflogen. Innerhalb der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien:
| Unterkategorie | Typische Drohnen | Abstand zu Unbeteiligten | Nachweis |
|---|---|---|---|
| A1 (über Menschen) | C0, C1, ohne Klasse unter 250 g | nicht absichtlich über Unbeteiligte (C1) | C0 und unter 250 g: keiner, C1: A1/A3 |
| A2 (nah an Menschen) | C2 | 30 m, im Langsamflug 5 m | A1/A3 plus Fernpilotenzeugnis A2 |
| A3 (fern von Menschen) | C2, C3, C4, ohne Klasse bis 25 kg | keine Unbeteiligten im Gefahrenbereich, 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | A1/A3 |
Die Klassen C0 bis C4 stehen als Kennzeichnung auf neueren Drohnen. Für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, also auch für Selbstbauten, gilt seit dem 1. Januar 2024: unter 250 Gramm in A1, darüber nur noch in A3.
Registrierung beim LBA
Als Betreiber musst du dich online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, wenn deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. einen anderen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann. Ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeug gelten. Nach der Registrierung bekommst du eine e-ID, die gut lesbar an jeder deiner Drohnen angebracht werden muss.
EU-Kompetenznachweis A1/A3
Den Kompetenznachweis machst du online beim LBA über die Plattform LBA-OpenUAV: Lernmaterial durcharbeiten, dann eine Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen du 75 Prozent richtig beantworten musst. Der Nachweis kostet eine überschaubare Gebühr und gilt fünf Jahre, danach musst du ihn verlängern. Für C2-Drohnen in A2 kommt das Fernpilotenzeugnis A2 hinzu, mit einem praktischen Selbsttraining und einer weiteren Theorieprüfung bei einer anerkannten Stelle.
Mindestalter und Versicherung
Das Mindestalter für Fernpiloten liegt bei 16 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Spielzeugdrohnen, selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm und für Flüge unter direkter Aufsicht einer Person, die die Voraussetzungen erfüllt.
In Deutschland ist für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung Pflicht, unabhängig vom Gewicht. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen aus oder decken sie nur eingeschränkt ab. Prüf deine Police genau oder schließ eine eigene Drohnen- bzw. Modellflug-Haftpflicht ab. Wer im Modellflugverein fliegt, ist oft über den Verband versichert.
Nicht überall darf geflogen werden
Auch mit allen Nachweisen gibt es Gebiete, in denen Drohnenflüge verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt sind, etwa rund um Flughäfen, über Wohngrundstücken, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Krankenhäusern, Bundesfernstraßen und Bahnanlagen. Welche Zonen wo gelten, zeigt die Karte auf dipul.de, der offiziellen Plattform des Bundes. Und denk an den Datenschutz: Wer Menschen ohne Einwilligung filmt, verletzt schnell deren Persönlichkeitsrechte.
Und die Videobrille?
Mein „P.S.“ von damals ist heute ein eigenes Hobby: FPV, also das Fliegen mit Videobrille aus der Perspektive der Drohne. In der offenen Kategorie ist das erlaubt, wenn ein Beobachter direkt neben dir steht und die Drohne ständig im Blick behält.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm einen Führerschein?
Für C0-Drohnen und Drohnen ohne Klassenkennzeichnung unter 250 Gramm ist kein Kompetenznachweis vorgeschrieben. Die Regeln musst du trotzdem kennen und einhalten, und hat die Drohne eine Kamera, musst du dich als Betreiber registrieren.
Reicht meine private Haftpflichtversicherung?
Nur wenn sie Drohnen ausdrücklich und mit ausreichender Deckung einschließt. Viele Tarife tun das nicht oder nur bis zu einem bestimmten Gewicht. Frag im Zweifel bei deiner Versicherung nach und lass es dir schriftlich geben.
Darf ich eine Drohne selbst bauen und fliegen?
Ja. Selbstbauten unter 250 Gramm fliegst du in A1, schwerere in A3 fern von Menschen. Registrierung, Kompetenznachweis und Versicherung gelten genauso wie für gekaufte Drohnen.
Mein Fazit
Vom spöttischen Blick auf das 65.000-Euro-Auge bis zur Drohne aus dem Elektronikmarkt hat es keine 20 Jahre gedauert. Selbst bauen macht heute noch genauso viel Spaß wie 2008, nur die Spielregeln sind klarer geworden. Mein Rat: erst Registrierung, Kompetenznachweis und Versicherung erledigen, dann auf die Karte schauen und dann fliegen.
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