Danke, ältere Dame

Die Polizei ruft an, eine ältere Dame hat mein Portemonnaie abgegeben und will nichts dafür. Meine Geschichte von 2008 und was das Fundrecht zu Finderlohn und Co. sagt.

5–8 Minuten

Ich weiß von dir, dass du in Köln deine Handtasche verloren und nie wiederbekommen hast. Spulen wir etwas zurück. Ende November 2008, rund um den ersten Advent, klingelt mein Telefon, und am anderen Ende ist die Polizei. Hier erzähle ich, wie ich mein Portemonnaie zurückbekommen habe, und danach erfährst du, was das Gesetz sagt, wenn du selbst mal eine Geldbörse findest oder verlierst.

Ein Anruf vom Polizeirevier Chemnitz-Süd

„Herr Mehner?“ – „Ja.“ – „Herr Mehner, Patrick?“ – „JAAA.“

Nach einem kurzen „Hier ist das Polizeirevier Chemnitz-Süd, blabla …“ kam die Frage, wo sich denn mein Portemonnaie befinde.

„In meiner Jackentasche!“ – „Das glaube ich nicht.“

Zugegeben, das war ziemlich blöd von mir. Warum sonst sollte mich die Polizei danach fragen?

„Stimmt. Wo kann ich es abholen?“

Jetzt wollte der Beamte allen Ernstes wissen, woher ich denn wisse, dass er es habe. Meine Gegenfrage, warum er mich denn sonst anrufen sollte, quittierte er mit einem trockenen „Stimmt“. Ich: genervt. Bis er mir endlich die Adresse nannte, dauerte es noch einen Moment. Also auf zum Polizeirevier.

Auf dem Revier: Ausweisfoto und Inventur

Dort ging es gleich weiter. Der Beamte verglich mich mit meinem Ausweis und stellte fest, dass ich darauf aber kürzere Haare hätte. Stimmt, das Foto war ja auch schon sieben Jahre alt, und in der Zeit war ich beim Bund.

Dann wurde gemeinsam der Inhalt überprüft: „Geldbörse braun, Bank-Card, Barmer-Card, 11,50 Euro, Führerschein?“ Und wie ich eigentlich hergekommen sei.

„Da, da, da, da, da – mit dem Auto.“

Normalerweise, meinte er, müsste er mir jetzt wegen Fahrens ohne Führerschein 5 Euro Bußgeld berechnen. Witzig. „Bin nicht gefahren, meine Freundin hat mich hergebracht.“

Dann kam der eigentlich wichtige Teil. Eine ältere Dame hatte mein Portemonnaie gefunden und auf dem Revier abgegeben. Ihre Adresse wollte sie nicht hinterlassen, weil ich ja ein armer Student sei. Vermutlich wegen der 11,50 Euro im Portemonnaie. Sie selbst hatte in Köln ihre Handtasche verloren, und die war nie wieder aufgetaucht.

„Ist also kein Rankommen mehr an die Dame?“ – „Nein. Dann noch einen schönen ersten Advent!“ – „Danke.“

Danke, ältere Dame!

Deshalb bedanke ich mich hier öffentlich bei dir. Tausend Dank! Du hast mir eine Menge Rennerei erspart: Bankkarte sperren, Krankenkassenkarte neu beantragen, Führerschein ersetzen lassen, das ganze Programm. Danke, danke, danke.

Ich war ehrlich gesagt sehr überrascht, so ein Engagement in Deutschland noch vorzufinden. Gerade weil du selbst erlebt hast, wie es ist, wenn etwas Wichtiges einfach wegbleibt. Glück muss der Mensch haben. Also, Leute: Unterstützt euch gegenseitig. Ich mach das auch.

Du hast eine Geldbörse gefunden: Was sagt das Gesetz?

Was die ältere Dame gemacht hat, ist nicht nur anständig, sondern auch genau das, was das Gesetz vorsieht. Das Fundrecht steht in den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die wichtigsten Punkte:

  • Anzeigepflicht (§ 965 BGB): Wer etwas findet, muss es unverzüglich dem Verlierer oder Eigentümer melden. Kennst du den nicht, zeigst du den Fund bei der zuständigen Behörde an, in der Regel beim Fundbüro der Gemeinde. Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, brauchst du sie nicht anzuzeigen.
  • Verwahren oder abgeben (§§ 966, 967 BGB): Bis dahin musst du die Sache sorgfältig aufbewahren. Du darfst sie aber auch beim Fundbüro abliefern. Geldbörsen mit Ausweisen gibst du am einfachsten bei der Polizei oder im Fundbüro ab, so wie in meinem Fall.
  • Finderlohn (§ 971 BGB): Du hast Anspruch auf Finderlohn, wenn sich der Eigentümer meldet. Er beträgt 5 Prozent vom Wert bis 500 Euro und 3 Prozent vom Wert darüber, bei Tieren 3 Prozent. Hat die Sache nur für den Eigentümer einen Wert, etwa ein Ausweis, wird der Finderlohn nach billigem Ermessen bestimmt.
  • Eigentum nach sechs Monaten (§ 973 BGB): Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige niemand, gehört die Sache dir. Bei Sachen bis 10 Euro läuft die Frist ab dem Fund.

So viel Finderlohn steht dir zu

Wert der FundsacheFinderlohn nach § 971 BGB
100 Euro5 Euro
500 Euro25 Euro
1.000 Euro25 Euro + 3 % von 500 Euro = 40 Euro

Den Anspruch verlierst du, wenn du die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlichst. Bei der Abgabe kannst du deine Kontaktdaten hinterlassen, um Finderlohn oder später das Eigentum zu bekommen. Du musst aber nicht. Die ältere Dame blieb anonym und hat damit auf beides verzichtet. Viel wäre es ohnehin nicht gewesen: Für meine 11,50 Euro hätten ihr ein paar Cent zugestanden, dazu ein kleiner Betrag nach Ermessen für Börse und Karten.

Fund in Bus, Bahn oder Amt

Findest du etwas in einem Behördengebäude oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel, gilt § 978 BGB. Dann gibst du die Sache bei der Behörde oder dem Verkehrsbetrieb ab. Finderlohn gibt es dort nur, wenn die Sache mindestens 50 Euro wert ist, und zwar die Hälfte des normalen Betrags.

Behalten ist strafbar

Wer eine gefundene Geldbörse einsteckt, begeht eine Unterschlagung (§ 246 StGB). Darauf stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wer gefundene Karten benutzt, macht sich zusätzlich weiterer Straftaten schuldig. Im Zweifel gilt: abgeben, und zwar bei Polizei oder Fundbüro.

Du hast deine Geldbörse verloren: die ersten Schritte

Ich hatte Glück, ich habe den Verlust gar nicht erst bemerkt. Wenn dir auffällt, dass dein Portemonnaie weg ist, solltest du schnell handeln:

  1. Karten sperren: Unter dem Sperr-Notruf 116 116 kannst du die meisten Bank- und Kreditkarten sperren lassen, aus dem Ausland unter +49 116 116. Viele Banken bieten das zusätzlich in ihrer App an.
  2. Anzeige bei Diebstahl: Glaubst du, dass dir die Börse gestohlen wurde, erstatte Anzeige bei der Polizei. Die brauchst du oft auch für Bank und Versicherung.
  3. Nachfragen: Melde dich beim Fundbüro deiner Stadt und bei der Polizei. Hast du die Börse in Bus oder Bahn verloren, sind die Fundbüros der Verkehrsbetriebe zuständig. Viele Städte haben inzwischen eine Online-Fundsuche.
  4. Ausweis melden: Den Verlust deines Personalausweises musst du dem Bürgeramt melden. Dort beantragst du auch einen neuen.
  5. Krankenkasse informieren: Die Gesundheitskarte sperrt und ersetzt deine Krankenkasse.
  6. Führerschein ersetzen: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, nur das Dokument fehlt. Einen Ersatz bekommst du bei der Führerscheinstelle. Bis dahin fährst du ohne Karte, und das kostet bei einer Kontrolle aktuell 10 Euro Verwarnungsgeld. Der Beamte damals war mit seinen 5 Euro also fast schon kulant.

Damit der ehrliche Finder dich erreicht

Leg einen kleinen Zettel mit deiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in die Geldbörse. Dann kann dich ein Finder direkt erreichen, ohne dass erst die Polizei deine Adresse aus dem Ausweis heraussuchen muss.

Sind ehrliche Finder die Ausnahme?

Damals dachte ich, so etwas sei selten. Die Forschung sieht das etwas optimistischer. Für eine große Feldstudie, die 2019 im Fachjournal Science erschien, gaben Forschende in 40 Ländern über 17.000 präparierte Geldbörsen als angebliche Fundstücke an Hotelrezeptionen, in Banken und Ämtern ab. Dann zählten sie, wie oft sich jemand beim vermeintlichen Besitzer meldete. Das überraschende Ergebnis: Börsen mit Geld darin wurden häufiger zurückgegeben als leere. Offenbar will kaum jemand als Dieb dastehen, wenn es um fremdes Geld geht.

Meine ältere Dame passt da gut ins Bild. Sie hätte allen Grund gehabt, verbittert zu sein, nachdem ihre eigene Handtasche in Köln nie wieder aufgetaucht war. Stattdessen hat sie es für einen fremden Studenten besser gemacht.

Mein Fazit

Ein Anruf von der Polizei, ein bisschen Komik auf dem Revier und am Ende eine Geste, die ich nicht vergessen habe. Rechtlich hat die ältere Dame alles richtig gemacht, menschlich sowieso. Wenn du mal eine Geldbörse findest, gib sie ab. Vielleicht bedankt sich der Besitzer ja auch öffentlich bei dir.

Kommentare

Ein Kommentar zu „Danke, ältere Dame“

  1. Avatar von Joaquin

    Heute ist es eher üblich das Geld zu nehmen und den Rest in der nächsten Mülltonne verschwinden zu lassen.

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